Standardgrüße von Commander Xay

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Das schwarze Loch in der Xay Page...

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TerraForming-Gesetz (TFG) §125 Absatz 3

Terraforming darf nur auf Planeten erfolgen, die folgenden Bedingungen entsprechen:

  • der Planet muß frei von Besitzverhältnissen von Dritten sein
  • der Planet darf nicht von einer anderen intelligenten Spezies bewohnt sein

Um die rechtmäßige Terraformung zu gewährleisten, muß eine Terraforming-Genehmigung vorliegen. Ferner muß mindestens eine Funkboje in maximal 1 Mio. Km Entfernung den Vorgang anzeigen. Eine Dokumentation über den Ausgangszustand und den Endzustand ist zu erstellen und der Föderation zur Archivierung zu überlassen.

Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis nicht unter 2 Jahren, höchstens jedoch 4 Jahre je Einzelfall geahndet.
Schäden, die durch die Terraformung entstanden sind, trägt der Verantwortliche.

(Quelle: TerraForming-Gesetz von 2328, Gesetzesnovelle von 2458)